Auseinandersetzung um Grundsteuer-Reform
Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik aufgegeben, die Immobilien-Grundsteuer zu reformieren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daraufhin kürzlich einen Entwurf vorgelegt. Danach soll die Grundsteuer für jede Wohnung individuell berechnet werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Wohnfläche, das Gebäudealter, die Grundstücksfläche, der aktuelle Bodenwert, aber auch die Nettokaltmiete. Je höher die Miete, desto höher soll auch die Steuerlast ausfallen. Die Opposition befürchtet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern auch steigende Mieten, da die Grundsteuer auf diese umgelegt werden kann. Sozialpolitisch sind höhere Wohnkosten, angesichts der stark angespannten Immobilienmärkte in zahlreichen deutschen Städten, nicht mehr zu vermitteln.
Bundesjustizministerin Katharina Barley möchte daher die Umlagefähigkeit abschaffen. Hiergegen haben die Unionsparteien Widerspruch eingelegt. Ihr Argument: Auch ein solcher Schritt würde zu steigenden Mieten führen, da die Vermieter als Kompensation für den wegfallenden Steuerzuschlag die Kaltmieten erhöhen würden. Damit würde auch die jeweilige Vergleichsmiete steigen und neue Spielräume für Erhöhungen eröffnen.
Meine Meinung: Eine Grundsteuerreform ist sicherlich überfällig. Hieraus ein neues Bürokratie-Monster entstehen zu lassen, ist sicherlich der falsche Weg.