Krankenzusatzversicherungen knacken 8-Millionen-Marke
Es gibt einen „heimlichen Star“ unter den Versicherungen: Krankenzusatzversicherung. Seit vielen Jahren gewinnt diese Sparte stetig an Beliebtheit bei den Bundesbürgern. Im zurückliegenden Jahrzehnt nahm die Zahl der ambulanten Krankenzusatzversicherungen um über 26 Prozent zu, wie der PKV-Verband kürzlich vermeldete. 2017 war ein Anstieg von 1,3 Prozent zu verzeichnen, womit nun 8,02 Millionen Policen in deutschen Versicherungsordnern liegen.
Gesetzlich Versicherte können mit den Zusatzpolicen beispielsweise ihre Zuzahlungen zu Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Medikamenten, Naturheilverfahren oder Hörgeräten deutlich reduzieren. In vielen Bereichen sichern sie sich mit den Ergänzungstarifen den Status von Privatpatienten.
Sehr interessant ist auch die Absicherung des Status “Privatpatient” im Krankenhaus oder beim Facharzt. Hier kann sich auch der gesetzlich Versicherte dann privatärztlich behandeln lassen. Sicherlich geht hier um die Absicherung der Behandlungskosten. Aber er genießt dann auch die bevorzugte Behandlung (Termine sind deutlich schneller verfügbar). Den oft ist gerade bei den Fachärzten das Kontingent für die Kassenpatienten frühzeitig erschöpft.
Der Leistungsumfang und die Bedingungen der Tarife unterscheiden sich allerdings mitunter stark, ebenso die Prämien. Ein Vergleich gestaltet sich daher anspruchsvoll. Unabhängige Beratung gibt’s beim Versicherungsmakler des Vertrauens.
Worauf sollte bei dem Abschluß von Krankenzusatzversicherungen geachtet werden?
Die Versicherer bieten seit einigen Jahren, Tarife mit und ohne Altersrückstellung an. Hier sollte sehr sorgfältig hingeschaut werden. Denn nach einigen Jahren ist der preiswerte Tarif ohne Altersrückstellung dann plötzlich der Teure Tarif. Es gibt oft Tarife mit Altersrückstellung die kaum teurer sind als die Tarife ohne Altersrückstellung. Auch verlaufen diese Tarife erfahrungsgemäß beitragsstabiler.
Auch sollte der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Denn ansonsten kann der Versicherer den Vertrag innerhalb der ersten 3 Jahre jeweils zum Ende des Vertragsjahres kündigen. Betroffen von solchen Kündigungen sind dann natürlich die Versicherungsnehmer, die den Versicherungsschutz nutzen mussten. Auch kann damit der Versicherungsschutz während einer Erkrankung verloren gehen. Bei der Absicherung eines Krankentagegeldes, oder eines stationären Tarifes ist dies besonders schmerzhaft.
Wie immer sollte nach dem wirklichen Bedarf geschaut werden. Vor dem Abschluß einer Zahnzusatzversicherung ist die Absicherung einer Privathaftpflichtversicherung anzuraten.