Pflegeversicherung Angehörigen-Entlastungsgesetz 2019
Am 14.08.2019 hat die Bundesregierzung das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil im Bundeskabinett verabschiedet.
Worum geht es?
Im neuen Gesetz werden Kinder von Pflegebedürftigen entlasstet. Sie müssen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro für Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen, wenn diese nicht genügend eigenes Einkommen oder Vermögen haben. Die Schwelle gilt immer pro Unterhaltspflichtigem, also pro Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person. Schwiegerkinder sind nicht unterhaltspflichtig.
Wichtig! Die Neuregelung hat auch für Angehörige Gültigkeit, die bereits zahlen.
Tiefergende Informationen bietet das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BAMS) auf seiner Homepage.
Eine private Absicherung der Pflegekosten ist aber weiterhin wichtig und angeraten.
- Vermögensschutz
- Erbe sichern
- Schutz des Ehepartners, der nicht Pflegebedürftig ist
- selbstbestimmte Pflege
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